KARL DER GROSSE

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In der Landgüterverordnung - Karl des Großen (791 n.Chr.)
erlaubte der Kaiser den Weinbauern den Ausschank eigener Weine und den Verkauf einfacher Speisen.

Was in der Pfalz der Straußen und in Wien der Heurige, das ist in unserer Weinregion - Schwaben- Heilbronn und Franken die Besenwirtschaft. Reisigbesen und Rotes Licht weisen den Weg zu Hunderten solcher Familienbetriebe. Auf der Speisekarte sind zweistellige Beträge die Ausnahme. Das vom Wirt und Wengerter selbst gekelterte Viertele ist oft unter vier Mark zu haben. Die hausgemachte Speisenpalette reicht vom Schinkenbrot bis zur deftigen Schlachtplatte mit Sauerkraut.

Reine Besen' dürfen laut Gesetz bis heute nur für vier Monate im Jahr eigene Produkte anbieten. Die Zahl der Sitzplätze ist auf 40 beschränkt. Kommentar des Leiters des Heilbronner Ordnungsamtes: "Wenn die Leute einander auf dem Schoß sitzen, können wir auch nichts machen." Weil es die Ordnungshüter nicht immer so locker nehmen, besitzen die meisten Besenwirte inzwischen eine Gaststättenkonzession, was der Gemütlichkeit in der Regel keinen Abbruch tut

 

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